4. Recht auf elterliche Fürsorge

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Die Familie ist wichtig für deine Entwicklung und dafür, dass du dich wohl und geborgen fühlst. Deshalb genießen Eltern besonderen Schutz und haben ein Recht auf Unterstützung und Hilfe. Kindergärten, Schulen, Jugendtreffs und Horte sollen berufstätige Eltern bei der Betreuung ihrer Kinder entlasten und dazu beitragen, dass Kinder mit Gleichaltrigen aufwachsen können.
Beide Eltern sind gemeinsam für deine Erziehung verantwortlich. Doch was passiert, wenn sich die Eltern scheiden lassen und du von einem Elternteil getrennt lebst? Keine Sorge, es steht dir zu, regelmäßig persönlichen Kontakt zu deinem Vater und zu deiner Mutter zu haben. Dies gilt auch, wenn ein Elternteil in einem anderen Land wohnt.
Kritisch wird es, wenn sich Eltern nicht gut um ihr Kind kümmern. Werden Kinder vernachlässigt oder sogar misshandelt, haben sie ein Recht auf Hilfe. Das Jugendamt prüft, was für das Wohlergehen des Kindes am besten ist und befragt dazu auch das Kind selbst. Stellt sich heraus, dass es für ein Kind besser ist, wenn es von seinen Eltern getrennt wird, muss diese Entscheidung immer vom Familiengericht bestätigt werden. Wenn das Kind verunsichert ist oder sich nicht traut, seine eigene Meinung zu sagen, kann es einen Kinderanwalt zur Seite gestellt bekommen. Er vertritt ausschließlich die Interessen des Kindes.
Jedes Kind, das seine Familie verliert, von Mutter oder Vater verlassen wird oder es nicht mehr bei seinen Eltern aushält, hat Anspruch auf besonderen Schutz und Hilfe. Für dieses Kind muss ein Platz gefunden werden, an dem es sich wohl fühlt, und ein Erwachsener, bei dem es ohne Angst aufwachsen kann. Das können Verwandte sein, eine Pflegefamilie oder Adoptiveltern. Auch in Heim, ein Kinderdorf oder ein Jugendwohnheim können in Frage kommen. Das Kind darf seine Wünsche äußern, die auch berücksichtigt werden.

Artikel

zum Recht auf elterliche Fürsorge
Artikel 5: Respektierung des Elternrechts
Artikel 9: Trennung von den Eltern; persönlicher Umgang
Artikel 18: Verantwortung für das Kindeswohl
Artikel 20: Von der Familie getrennt lebende Kinder, Pflegefamilie, Adoption

Adressen in München

Kinderschutzzentrum München
Pettenkoferstraße 10a
80336 München
Telefon: 55 53 56
Sprechzeiten: Mo-Fr 9.00-12.30 Uhr, Mo-Do 13.30-17.00 Uhr und Fr 13.30-16.00 Uhr
Beratungsstelle für Kinder, Eltern und Familien, bietet Hilfestellung in Krisen und bei Konflikten in der Familie.

Städtische Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
Reisingerstraße 10
80337 München
Telefon: 233-25776
Sprechzeiten: Mo-Do 9.30-15.00 Uhr, Fr 9.30-12.30 Uhr
Jungen und Mädchen können sich an diese zentrale Anlaufstelle wenden, wenn sie bei Problemen in der Familie nicht mehr weiter kommen. Die Beratung ist streng vertraulich, Kinder können allein kommen oder in Begleitung von Vertrauenspersonen, eine telefonische Anmeldung ist sinnvoll.