6. Recht auf Meinungsäußerung,
Information und Gehör

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Infos zu diesem Recht

Deine Meinung zählt! Du hast das Recht, deine Gedanken, Wünsche und Bedürfnisse frei zu äußern. Deine Meinung muss bei allen Dingen, die dich betreffen, beachtet werden: zu Hause, in der Schule, bei Ämtern und vor Gericht. Kein Kind soll bestraft werden, wenn es seine eigene Meinung sagt. Das klingt zwar etwas merkwürdig, ist aber noch längst nicht überall eine Selbstverständlichkeit.
Ihr habt das Recht, euch auf Straßen oder Plätzen zu versammeln und dort gemeinsam mit anderen für eure Meinung und euren Willen einzutreten, zum Beispiel mit einem Informationsstand, einer Demonstration oder einer witzigen Aktion. Du hast das Recht, selbst Informationen weiter zu geben und deine Meinung zu verbreiten, solange sie anderen nicht schadet. Kinder dürfen auch Vereine oder Clubs gründen.
Jedes Kind hat ein Recht darauf, selbst zu entscheiden, welcher Religion es angehören will und woran es glaubt.
Alle Kinder haben das Recht, sich Informationen durch Fernseh- und Radioprogramme, Zeitungen und Bücher zu beschaffen. Doch was tun, wenn Nachrichten mit Fremdwörtern gespickt, Berichte in Schachtelsätzen verfasst und Kommentare ellenlang sind? Die Berichterstattung der Medien soll so gestaltet und aufbereitet sein, dass auch Kinder sie verstehen. In eigenen Nachrichtensendungen zum Beispiel.
Informationen dürfen nicht schädlich für Kinder sein: Mädchen und Jungen sollen vor Gewalt, Brutalität oder Schund- und Ekelfilmen geschützt werden. Auch im Internet.

Richtig wichtig! Alle Kinder sollen über ihre Rechte informiert werden!

Artikel
zum Recht auf Meinungsäußerung, Information und Gehör

Artikel 12: Berücksichtigung des Kinderwillens
Artikel 13: Das Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit
Artikel 14: Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
Artikel 15: Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit
Artikel 17: Zugang zu den Medien; Kinder- und Jugendschutz
Artikel 42: Verpflichtung zur Bekanntmachung

Adressen in München

Kinderbeauftragte der Landeshauptstadt München
Rupprechtstraße 29/5. Stock
80636 München
Telefon: 233-34388
eMail: kinderbeauftragte.soz@muenchen.de
Das Büro der Kinderbeauftragten ist eine direkte Anlaufstelle für Jungen und Mädchen in München bei allen Fragen, die sie betreffen. Die Beteiligung von Kindern wird vielfach gefördert und unterstützt. Und es gibt einen Wettbewerb für mehr Kinderfreundlichkeit mit einer Kinderjury.

Daneben arbeiten in allen 25 Münchner Stadtbezirken ehrenamtliche Kinder- und Jugendbeauftragten. Kontakt zu den Kinderbeauftragten vor Ort: Telefon: 233-34388, eMail: kinderbeauftragte.soz@muenchen.de.

Münchner Kinder- und Jugendforum
August-Exter-Straße 1
81245 München
Telefon: 821 11 00
eMail: kinderforum@kulturundspielraum.de

Radio Maroni (92,4 MHz)
Programmansage Telefon: 724 88 444
Radio Maroni - das Kinderradio von Radio Feierwerk - sendet immer am Samstag und am Sonntag von 8.00 bis 12.00 Uhr auf der Radiofrequenz UKW 92,4 MHz: Radio Maroni. Es gibt ein spannendes Programm und Kinder können dort selbst mitarbeiten: Hansastraße 41, 81373 München, Tel. 72 488-488.

Radio Mikro (Bayern 2 Radio, 88,4 MHz)
Telefon: 5900-2297
Täglich zwischen 14.00 und 14.30 Uhr auf Bayern 2, mit speziellen Mitmachsendungen für Kinder.