8. Recht auf Schutz vor Ausbeutung und Gewalt

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Jede Gewalt gegen Kinder ist verboten. Keiner darf Kinder schlagen, einsperren, massiv unter Druck setzen oder zu etwas zwingen, wovor sie sich fürchten oder ekeln. Sollten Kinder trotzdem Opfer von Gewalt werden, sind alle Länder, die die UN-Kinderrechtskonvention unterschrieben haben, verpflichtet, diese Kinder fürsorglich zu behandeln und ihnen zu helfen.
Niemand darf Kinder ausbeuten. Das bedeutet, dass man weder die Gesundheit eines Kindes ausbeuten darf, noch seine Notlage, seine Arbeitskraft oder gar seinen Körper. Kinderarbeit ist verboten, insbesondere, wenn sie gesundheitsschädlich ist. In vielen Ländern beschränken Gesetze die Anzahl der Stunden, die Kinder arbeiten dürfen. Meistens ist festgelegt, ab welchem Alter Kinder Jobs annehmen können. Warum? Kinder haben schon eine wichtige Arbeit: die Schularbeit - und die hat immer Vorrang! Kinder dürfen niemals verkauft oder gekauft, entführt oder gegen ihren Willen ins Ausland verschleppt werden. Kein Kind - egal, was es verbrochen hat - darf gefoltert, zu lebenslanger Haft oder gar zur Todesstrafe verurteilt werden. Ab dem 14. Lebensjahr bist du zwar für deine Straftaten in Deutschland verantwortlich - doch das muss auf menschenwürdige Weise und nach den Gesetzen geschehen!

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zum Recht auf Schutz vor Ausbeutung und Gewalt:

Artikel 11: Rechtswidrige Verbindung von Kindern ins Ausland
Artikel 19: Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung, Verwahrlosung
Artikel 32: Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung
Artikel 34: Schutz vor sexuellem Missbrauch
Artikel 35: Maßnahmen gegen Entführung und Kinderhandel
Artikel 36: Schutz vor sonstiger Ausbeutung
Artikel 37: Verbot der Folter, der Todesstrafe, lebenslanger Freiheitsstrafe, Rechtsbeistandschaft
Artikel 39: Genesung und Wiedereingliederung geschädigter Kinder
Artikel 40: Behandlung des Kindes in Strafrecht und Strafverfahren

Adressen in München

Die Nummer gegen Kummer
Kinder- und Jugendtelefon des Deutschen Kinderschutzbundes
Telefon: 0800/1110333 (bundesweit gültig, kostenlos)
Mo-Fr 15.00-19.00 Uhr
eMail: info@kinderundjugendtelefon.de
www.teensonphone.de

Beratungsstelle für Mädchen und junge Frauen - IMMA e.V.
An der Hauptfeuerwache 4
80331 München
Telefon: 260 75 31
Sprechzeiten mit Anmeldung: Mo 14.00-16.00 Uhr, Mi 14.00-18.00 Uhr, Do 10.00-12.00 Uhr
Offene Beratung ohne Anmeldung: Di 14.00-16.00
eMail: best.imma@gmx.de
www.imma.de
Die Beratungsstelle begleitet und berät Mädchen und junge Frauen oder deren Bezugspersonen bei unterschiedlichen Problemlagen. Die Beratung ist kostenlos, sie kann telefonisch oder persönlich erfolgen.

Weißer Ring Opfernotruf
Telefon: 01803-34 34 34 (immer besetzt)