10. Recht auf Betreuung bei Behinderung

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Jedes Kind hat das Recht auf ein gutes Leben. Deshalb sind sich alle Länder, die die UN-Kinderrechtskonvention unterzeichnet haben, einig, dass Kinder mit Behinderungen dieselben Rechte haben wie andere Kinder. Sie brauchen manchmal besondere Pflege, Zuwendung und Förderung, damit sie aktiv am Leben teilnehmen können. Behinderte, schwer kranke oder verletzte Kinder sollen möglichst viele Möglichkeiten und Angebote zur Unterstützung bekommen, damit sie eine faire Chance haben.

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zum Recht auf Betreuung bei Behinderung

Artikel 23: Förderung behinderter Kinder

Adressen in München

Projektstelle ebs (erleben, begegnen, solidarisieren) für Mädchen und Jungen mit Behinderung
Sylvia Schlund
Dülferstraße 34
80933 München
Telefon: 312 304 66 oder mobil: 0171/8666319
s.schlund@kjr-m.de

BIB e.V.
Baaderstraße 72
80469 München
Telefon: 316 50 08
eMail: info@bib-ev.org
Verein zur Betreuung und Integration behinderter Kinder und Jugendlicher. Familien werden durch den Einsatz von freiwilligen Helferinnen und Helfern unterstützt und entlastet. Auch die Begegnung von behinderten und nichtbehinderten Menschen wird ermöglicht, um Verständnis, Akzeptanz und Sensibilität füreinander zu stärken.

Spielratz e.V.
Maxlrainstraße 2
81541 München
Telefon: 48 48 98
eMail: spielratz@spielratz.org
Organisiert Ferien- und Freizeitangebote für behinderte und nichtbehinderte Kinder.