5. Recht auf Privatsphäre und persönliche Ehre

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Kinder haben das Recht, dass ihr Privatleben, ihre Würde und ihre persönliche Ehre geachtet werden. Schreibst du zum Beispiel ein Tagebuch, darf das niemals gegen deinen Willen gelesen oder daraus vorgelesen werden. Wenn du darum bittest, vor dem Betreten deines Zimmers anzuklopfen, müssen sich Kinder und Erwachsene daran halten. Niemand darf in deiner Post oder in irgendwelchen anderen persönlichen Sachen herumschnüffeln. Es gibt Dinge, die niemanden etwas angehen, außer dich selbst. Das müssen alle respektieren, weil Kinder ein Recht auf die eigene Privatsphäre haben.

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zum Recht auf Privatsphäre und persönliche Ehre

Artikel 16: Schutz der Privatsphäre und Ehre

Adressen in München

Büro der Kinderbeauftragten/ Ombudsstelle
Rupprechtstraße 29/5. Stock
80636 München
Tel.: 089/233-34389
kinderbeauftragte.soz@muenchen.de
Sprechzeiten: Mi-Fr 9.30-15.30 Uhr
Das Wort Ombudsstelle stammt aus Skandinavien und wird überall dort verwendet, wo sich eine Person gezielt und anwaltschaftlich für Kinder und ihre Interessen einsetzt. Die Kinderbeauftragte hat immer ein offenes Ohr für alle Münchner Mädchen und Jungen, wenn sie Probleme haben und alleine nicht weiter kommen. Gemeinsam suchen wir nach Lösungen und Hilfe.

Rechtsberatung für Kinder und Jugendliche
im Jugendinformationszentrum (JIZ) des Kreisjugendrings München-Stadt
Paul-Heyse-Straße 22
80336 München
Telefon: 089/514106-60
feste Sprechzeiten: jeden 2. und 4. Di. im Monat 16.00-18.00
www.jiz-muenchen.de
"Richtige" Anwältinnen und Anwälte beraten Kinder und Jugendliche ehrenamtlich zwei Mal im Monat bei allen rechtlichen Fragestellungen und Problemen. Anmeldung nicht erforderlich, falls es Unterlagen gibt, diese bitte mitbringen. Wer nicht alleine kommen mag, kann eine erwachsene Vertrauensperson mitbringen oder einen Freund.